meinungsstark:
Tofu und Sojasoße
„Stiefel statt Statistik“,
taz vom 14. 1. 20
In dem Artikel zur Doku „S.O.S. Amazonas“ heißt es, bei der Rinderzucht entstünden eine Menge Treibhausgase. Der Fleischkonsum trage somit zum Klimawandel bei – der Verzehr von Tofu auch. Dazu einige Anmerkungen: Die Produktion von 1 Kilo Rindfleisch verursacht laut CO2-Rechner 12,3 Kilo CO2-Emissionen, für Tofu ergeben sich lediglich 1,7 Kilo. Wie Forscher der Universität Oxford übrigens errechneten, spart, wer sich vegan ernährt, jährlich 2 Tonnen an Treibhausgasemissionen ein. Darüber hinaus landen 75 Prozent der globalen Sojaernte in den Futtertrögen der Tiere. Der direkte Konsum durch den Menschen ist wesentlich effizienter. Der Rest der Sojaernte findet in der Industrie sowie bei der Herstellung von Nahrungsmitteln wie Backwaren Verwendung. Nur etwa 6 Prozent steckt laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in „offensichtlichen“ Sojaprodukten wie Tofu, Sojasoße oder Sojamilch. Die meisten Hersteller von Sojalebensmitteln für den deutschen Markt achten auf einen nachhaltigen, gentechnikfreien Anbau und beziehen ihre Soja zunehmend aus EU-Ländern. So ist für ihre Produkte kein Regenwald gefährdet. Fazit: Der Tierproduktkonsum ist der Hebel, an dem angesetzt werden muss. Christina Stüwe, Vechelde
Hambach in Not
„Sechs Monate zu Unrecht im Knast“,
taz vom 14. 1. 20
Wie der Energiegigant RWE und das Land NRW zusammen arbeiten, ist seit Langem bekannt: Für die Räumung musste eine Notverordnung her, die so lachhaft war, dass man weinen konnte: Brandgefahr in den Baumhäusern, für die Nachbearbeitung sind die Gerichte da, die RWE teils bis an den Rand der Gesinnungsjustiz zuarbeiten, dass es einen graust: neun Monate Haft für Trommeln im Gefahrenfall, und derweil mahlen die Riesenbagger weiter, um dem Klimaschutz in Hambach das Wasser abzugraben. RWE missachtet den Klimawandel: keine gute Idee. Eine gute Idee? Enteignet RWE.
Gert Reising, Karlsruhe
Verfassungsgericht
„Richtige Zeit, falscher Ort“,
taz vom 16. 1. 20
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht dazu da, eine effiziente Klimapolitik zu ersetzen. Aber es kann verschlafenen und interessensmäßig gebundenen Politikern Beine machen und die ökologischen Rechtsgrundlagen unseres Handelns klarstellen. Dabei sollte es die dringende Notwendigkeit eines unverzüglichen Umlenkens in Wirtschaft und Gesellschaft hervorheben, um einen überfälligen Sinneswandel zu forcieren. Denn wer keine saubere Luft zum Atmen hat und kein sauberes Wasser, wer keinen lebendigen, giftfreien Boden für die Produktion gesunder Lebensmittel hat, dem fehlen auch die elementaren Voraussetzungen für eine sinnvolle und nachhaltige Wahrnehmung seiner Freiheits- und Gleichheitsrechte. Artikel 20a (Umweltschutz) steht zwar im Anschluss an den Grundrechtskatalog, seine Verpflichtung, die natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen zu schützen, hat aber vorrangige Bedeutung, geht es doch vor allem um ein menschenwürdiges Dasein.
Eberhard Wagner, Karlsruhe
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