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Spionageprozess gegen US-Reporter

Der Spionageprozess gegen den in Russland verhafteten US-Journalisten Evan Gershkovich soll in der letzten Juniwoche beginnen. Das Verfahren werde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt und am 26. Juni eröffnet, teilte das Gericht in Jekaterinburg am Montag mit. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Mitarbeiter des Wall Street Journals bis zu 20 Jahre Haft.

Gershkovich wurde im März vergangenen Jahres in Jekaterinburg verhaftet, sitzt aber im rund 1.400 Kilometer entfernten Moskau in Untersuchungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, er habe versucht, auf Geheiß der CIA geheime Informationen über das Rüstungsunternehmen Uralwagonsawod zusammenzutragen. Beweise dafür sind bislang nicht öffentlich bekannt.

Gershkovich, sein Arbeitgeber und die US-Regierung weisen die Vorwürfe zurück.

Die US-Regierung verhandelt über Gershkovichs Freilassung. Das russische Außenministerium hat jedoch erklärt, es werde erst nach einem Urteil über einen Austausch nachdenken. Putin antwortete Anfang Juni auf eine Frage der Nachrichtenagentur AP, man könne sich über eine Freilassung Gershkovichs einigen, dies werde jedoch nicht über die Massenmedien entschieden.

„Dies sollte sicherlich nur auf der Grundlage der Gegenseitigkeit beschlossen werden“, sagte Putin und deutete an, er sei bereit, Gershkovich gegen einen in Deutschland inhaftierten russischen Staatsbürger auszutauschen. Dabei handelte es sich offenbar um Wadim Krassikow, der zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden ist, weil er nach Überzeugung des Gerichts 2019 im Berliner Tiergarten einen georgischen Staatsbürger tschetschenischer Abstammung ermordet hat. (ap)

Einstweilige Verfügung gegen „Bild“

Die Bild-Zeitung veröffentlichte ein unverpixeltes Video von Menschen, die bei einer Party auf Sylt ein rassistisches Lied sangen. Eine darin gezeigte Frau erwirkte vor dem Landesgericht München bereits am vergangen Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen Bild. Auch Screenshots, in denen sie zu sehen ist, und ihren Vornamen darf die Zeitung nicht mehr veröffentlichen. Das Gericht begründet die Entscheidung mit der Pranger­wirkung, die entstehe, wenn der Fokus auf einzelne Personen gelenkt werde. Ob Bild gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist bisher nicht bekannt. (taz)

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