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Springer streicht Stellen bei Nachrichtenangebot „Upday“
Das Nachrichtenangebot Upday des Axel Springer Verlags ist unter anderem als App vorinstalliert auf vielen Samsung-Smartphones. Ein Teil der Upday-Redaktion verantwortete zudem zeitweise das Newsangebot von Facebook. Nun soll die Zahl der Mitarbeiter*innen um rund ein Drittel reduziert werden, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Von ursprünglich acht Standorten in Europa sollen nur vier erhalten werden. Ein Sprecher sagte gegenüber der SZ, Grund für die Entlassungen seien zurückgehende Werbeeinnahmen. Das Geschäftsmodell von Upday basiere „zum ganz überwiegenden Teil auf Werbung“. (taz)
EU will Journalist*innen und Aktivist*innen vor Klagen schützen
Die Europäische Union will Journalist*innen und Aktivist*innnen vor Einschüchterungsklagen schützen. Die EU-Justizminister*innnen einigten sich am Freitag in Luxemburg auf eine Richtlinie, mit der missbräuchliche Klagen gegen Enthüllungen über Korruption oder Umweltverschmutzung abgeschmettert werden sollen. Der endgültige Gesetzestext muss noch mit dem Europaparlament abgestimmt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nannte „Einschüchterungs- und Drohkulissen“ gegen die Meinungsfreiheit „inakzeptabel“. Auf der anderen Seite müssten aber auch Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.
Im Visier sind sogenannte Slapp-Klagen – „Strategic Lawsuits against Public Participation“, also strategische Klagen gegen eine öffentliche Beteiligung. Diese werden in der Regel von wirtschaftlich oder politisch einflussreichen Persönlichkeiten angestrengt. Meist wird dabei Journalist*innen, Menschenrechts- oder Umweltaktivist*innen Verleumdung vorgeworfen, wenn sie Missstände öffentlich gemacht haben. Künftig soll ein Kläger nachweisen müssen, dass seine Klage nicht unbegründet ist. Opfern solcher Einschüchterungsklagen soll Entschädigung zustehen. Für Urheber sind „abschreckende Strafen“ vorgesehen. Reporter ohne Grenzen (RSF) nennt das Vorhaben einen „wichtigen Schritt nach vorn“. Die Organisation rügt aber, dass sich die Gesetzesvorlage nur auf grenzüberschreitende Fälle bezieht, was ihren Anwendungsbereich einschränkt. Für nationale Fälle hat die EU-Kommission den Mitgliedsländern eine nicht bindende Empfehlung vorgelegt. (afp)
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