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Zwei Angriffe auf Presse bei AfD-Demo in Berlin

Bei der Demonstration der AfD in Berlin am Samstag hat es nach Angaben der Polizei zwei kleinere tätliche Angriffe auf Jour­na­lis­t*in­nen gegeben. Nach Mitteilung der Polizei vom Samstagabend sei ein Team von Stern TV von Teilnehmern der AfD-Demo angegriffen worden. Dabei sei niemand verletzt worden, das Team habe die Arbeit fortsetzen können. Zudem solle es einen Angriff auf ein Filmteam des Österreichischen Rundfunks (ÖRR) gegeben haben, bei dem die Kamera weggeschlagen wurde. Die AfD hatte bundesweit zu Protesten unter dem Motto „Energiesicherheit und Schutz vor Inflation – Unser Land zuerst“ aufgerufen. Dabei sei es in Berlin weitgehend friedlich geblieben, sagte eine Polizeisprecherin der Deutschen Presse-Agentur. (taz, dpa)

Julia Mateus wird „Titanic“-Chefin

Julia Mateus übernimmt die Chefredaktion des Satiremagazins Titanic. Das sagte sie am Samstag dem Spiegel. Mateus ist die erste Frau in dieser Position. Sie folgt auf Moritz Hürtgen, der die Titanic seit 2018 leitete. Hürtgen twitterte, er gehe wegen „Ermittlungen wg. Veruntreuung v. Verlagsgeldern“. Julia Mateus, Jahrgang 1984, schreibt seit 2010 für das Magazin. Dem Spiegel gegenüber kündigt sie an: Bei männlichen Autoren werde sie „jede Pointe rausredigieren und sie bei mir einfügen, um mich damit zu schmücken“. (taz)

RBB entbindet juristische Direktorin vom Dienst

In der Affäre um mögliche Vetternwirtschaft und Verschwendung hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) seine juristische Direktorin Susann Lange von ihren Dienstpflichten entbunden. Laut Mitteilung des Senders vom Freitagabend geschah dies in gegenseitigem Einvernehmen. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatte zuletzt die Ermittlungen unter anderem auf Lange ausgeweitet.

RBB-Intendantin Katrin Vernau erklärte, die Entbindung vom Dienst sei kein Schuldeingeständnis. „Mit dem weitreichenden Schritt wollen wir aber jeden Anschein vermeiden, dass durch die aktuelle staatsanwaltschaftliche Untersuchung die Ausübung des Amtes der juristischen Direktorin des RBB oder die Leitung des Justiziariats beeinträchtigt werden könnte.“ Die Unschuldsvermutung gelte uneingeschränkt. (epd)

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