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Nach Kritik: „Tagesspiegel“ zieht Kolumne zurück

Der Tagesspiegel hat nach Kritik an einer Kolumne ihres Autors Harald Martenstein Konsequenzen gezogen und diese offline genommen. Das geht aus einer Stellungnahme der Chefredaktion von Dienstag hervor. Nach Gesprächen mit „Kolleginnen und Kollegen, mit Wissenschaftlern und Betroffenen“ und „selbstverständlich auch mit dem Autor“ komme man zu dem Schluss, „dass wir diese Kolumne so nicht hätten veröffentlichen sollen“.

Die Kolumne war Anfang Februar auf der Seite 1 des Tagesspiegels und auch online erschienen. Martenstein hatte geschrieben, das Tragen eines „Judensterns“ von Teilnehmern sogenannter Corona-Demos mit der Aufschrift „Ungeimpft“ sei zwar „eine Anmaßung, auch eine Verharmlosung“ und „für die Überlebenden schwer auszuhalten“, aber „sicher nicht antisemitisch“. Als Begründung führte er an: Die Träger würden sich mit verfolgten Juden identifizieren.

In seiner Stellungnahme erklärt die Chefredaktion der Zeitung nun, es gehöre zum Selbstverständnis des Tagesspiegels, ein breites Meinungsspektrum abzubilden. Voraussetzung dafür sei aber, Standards der Redaktion einzuhalten. Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Wir verteidigen die Meinungsfreiheit, sind uns aber deren Grenzen bewusst. Dabei gilt: Nicht alles, was rechtlich betrachtet gesagt werden darf, ist dem Ton des Tagesspiegels angemessen.“ Man orientiere sich an Rationalität mehr als an Emotionalität und bleibe menschlich respektvoll. Alle Texte, die im Tagesspiegel veröffentlicht werden, müssten diesen Kriterien gerecht werden. (taz)

US-Richter will Klage von Sarah Palin gegen „New York Times“ abweisen

Ein US-Richter hat die Abweisung einer Verleumdungsklage der ehemaligen republikanischen Vizepräsidentschaftskandidatin Sarah Palin gegen die New York Times (NYT) angekündigt.

Medienberichten zufolge sagte der Richter am Montag, er werde einem Antrag der Zeitung zustimmen, die argumentiert hatte, Palins Anwälte hätten nicht bewiesen, dass die NYT böswillig gehandelt habe. Laut einem NYT-Bericht will der Richter das Urteil der Geschworenen abwarten, bevor er die Klage abweist, falls es zu einer Berufung kommt.

Ein Berufungsgericht würde sehr davon profitieren „zu wissen, wie die Geschworenen den Fall entscheiden würden“, sagte der Richter. (afp)

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