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Ungeimpfte RBB-Mitarbeitende müssen zu Hause bleiben

Ungeimpfte und nichtgenesene Mitarbeiter des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) dürfen seit Montag nicht mehr ihren Arbeitsplatz aufsuchen. Die Regel zum Schutz vor der Ansteckung mit dem Coronavirus beziehe sich ausschließlich auf Räume und Fahrzeuge des Senders, sagte ein Sprecher am Montag in Berlin. „Gleichzeitig betonen wir die Notwendigkeit, wo immer möglich mobil, also außerhalb des RBB zu arbeiten“, sagte er. In den vergangenen Monaten habe die Rundfunkanstalt viele Bereiche des Hauses auf mobiles Arbeiten umgestellt, so dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne aktuelle Impfung weiter beschäftigt werden können.

Das Vorgehen wurde dem Sprecher zufolge zudem mit Personalrat, Freienvertretung und Justiziariat abgestimmt. Angesichts der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante bewerte der RBB die neuen Regelungen als „sinnvoll und geboten“. Nennenswerte Auswirkungen auf das Programm seien aktuell nicht zu erwarten. (epd)

Gericht verbietet „New York Times“-Recherche

Ein US-Gericht hat der New York Times erneut untersagt, Recherchematerial über die rechte Enthüllungsplattform „Project Veritas“ zu veröffentlichen. Der Richter im Bundesstaat New York geht in seinem Entscheid vom Freitag sogar noch weiter und verpflichtet die Redaktion, bestimmte Dokumente mit Bezug zu „Project Veritas“ zurückzugeben. Zudem sollen alle elektronischen Kopien zerstört werden. Die New York Times hatte eigentlich gegen einen vorhergehenden Gerichtsentscheid vorgehen wollen, der Veröffentlichungen der Recherchen untersagt hatte.

„Project Veritas“ ist eine Gruppe konservativer und weit rechts stehender Aktivist:innen, die vermeintliche „Enthüllungsrecherchen“ veröffentlichen. Mit versteckten Kameras wurden in der Vergangenheit etwa Jour­na­lis­t:in­nen in Gesprächen dazu gebracht, sich als vermeintlich voreingenommen zu entlarven. Im November berichtete die New York Times über „Project ­Veritas“ und dessen fragwürdige Methoden. Der Artikel enthielt vertrauliche Informationen eines Anwalts der Plattform, die der New York Times zugespielt worden waren. Der Richter befand nun, diese Informationen seien nicht, wie die Zeitung argumentierte, von öffentlichem Interesse. (taz)

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