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Streitigkeiten sind öffentlich-rechtlich

Im juristischen Streit über den neuen Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) ist die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit geklärt. Die Klage eines abgelehnten Bewerbers gegen die Besetzung des Postens mit dem SPD-Politiker Marc Jan Eumann (die taz berichtete) wird am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße verhandelt, wie aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz vom 19. Januar hervorgeht. Es handele sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit ­nichtverfassungsrechtlicher Art, die nicht durch Gesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sei, hieß es zur Begründung. Damit wies das OVG eine Beschwerde der LMK zurück, die eine Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit sieht. Die Entscheidung ist unanfechtbar (Az.: 2 E 10045/18.OVG).

Das Verwaltungsgericht hatte Ende Dezember in einem Beschluss seine Zuständigkeit festgestellt. Die LMK hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Die Frage der Zuständigkeit habe „über die Besetzung der Direktorenstelle hinaus grundsätzliche Bedeutung“, begründete die LMK ihr Vorgehen.

Das OVG erklärte, der LMK sei als Anstalt des öffentlichen Rechts die Aufgabe übertragen, die Verwirklichung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit zu sichern. Auch wenn die Landesmedienanstalten nicht der unmittelbaren Staatsverwaltung angehören, „so üben sie dennoch eine hoheitliche Tätigkeit aus“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. (epd)

Namen müssen öffentlich genannt werden

„Wir leben in einer sexistisch geprägten Gesellschaft“, sagte Vice Online-Chefredakteurin Laura Himmelreich im Interview mit dem Mediendienst turi2 und Horiziont auf dem Deutschen Medienkongress in Frankfurt. Für Vice kündigte Himmelreich ein Gremium aus fünf Mitarbeiterinnen an, das intern Sexismus-Vorwürfen nachgehen werde und bot sich auch persönlich als Vertrauensperson für Kolleginnen an. Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen hatten sich Ende des vergangenen Jahres über die Macho-Kultur bei Vice in Deutschland beschwert. Himmelreich begrüßte, dass zunehmend auch in Deutschland die Namen von übergriffigen Männer genannt würden. Die Recherche gegen Regisseur Dieter Wedel im Zeit-Magazin etwa sei notwendig, zumal sich mehrere Berichte deckten und eidesstattliche Erklärungen vorlägen. (turi2)

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