piwik no script img

Archiv-Artikel

lokalkoloratur

Von KVA

Dass der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff in den 70er Jahren das rege Interesse der Staatssicherheit der DDR hervorgerufen hat, überrascht nicht. Schließlich war er mehrfach dorthin gereist, um in Archiven NS-Schergen nachzustöbern, die inzwischen in der BRD wieder Rang und Namen hatten. Und wie es im realen Sozialismus gang und gäbe war: Jede Aktivität musste von der Stasi schriflich festgehalten, niedergelegt und per Kennziffer – in diesem Fall „IM Wagner“ – einer Person zugeordnet werden. Daraus die Behauptung abzuleiten, Wallraff sei Spion gewesen, und ihn fortan „Stasi-Spitzel“ zu nennen, sei jedoch „unzulässig“, befand gestern der Hamburger Presserichter Andreas Buske und verdonnerte den Springer-Verlag zur Unterlassung. „Verdachtsberichterstattung“ sei zwar erlaubt, aber Behauptungen aufzustellen, „ohne dafür Beweise zu haben“, sei weiterhin verboten. Manchen Journalisten muss man das offenbar häufiger sagen. KVA