leserbrief des tages:
Direkte Demokratie auf dem Prüfstand
betr. „Volksentscheide auf Bundesebene?“, taz vom 9. 11. 17
Danke für das Pro und Contra! Kein System ist perfekt, auch nicht die direkte Demokratie. Vielmehr geht es um eine kluge Verzahnung beider Formen, um dem Anspruch des Grundgesetzes (GG 20.2) gerecht zu werden, dass die Staatsgewalt durch die Bürgerinnen und Bürger in Wahlen und Abstimmungen (in 3 Stufen) ausgeübt wird. Vergleiche mit der Schweiz oder Kalifornien machen hier nur bedingt Sinn. Die Schweiz kennt keine Vorprüfung von Volksinitiativen auf ihre Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Vereinbarungen. In Deutschland wäre es anders: Die genannten Schweizer Volksbegehren gegen Masseneinwanderung oder gegen Minarette würden gegen EU-Recht bzw. gegen das Grundgesetz verstoßen; ebenso wie ein Volksbegehren für die Abschaffung des Asylrechts. Es gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten. Es geht vielmehr um Ausgestaltungsfragen – Kalifornien war am Rande der Zahlungsfähigkeit, weil das System der direkten Demokratie dort zu starr geregelt ist. Friedmut Dreher, Berlin
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