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leserInnenbriefe

Unangebrachte Kritik

„Abschiebung scheitert an Zivilgesellschaft“, taz nord vom 4. 12. 24

In Bremen eskaliert der Streit um das Kir­chenasyl für einen Somalier und den gescheiterten Abschiebungsversuch der Innenbehörde. Unter anderem wird der Rücktritt von Innensenator Mäurer gefordert. Die Kritik an Mäurer halte ich für unangebracht und völlig überzogen. Zu fragen ist vielmehr nach der Berechtigung des Kirchenasyls. Wovor will die Kirchengemeinde den Somalier eigentlich schützen? Er soll ja nicht in ein außereuropäisches Heimatland abgeschoben werden, wo ihm möglicherweise Verfolgung oder Schlimmeres droht. Sondern nach Finnland, also in ein trotz Mitte-Rechts-Regierung immer noch demokratisches EU-Land. Das nach den Regeln der EU für die Entscheidung über seinen Asylantrag zuständig ist. Das kann man doch nicht gleichsetzen mit Abschiebungen nach Afghanistan, Syrien oder in andere Unrechtsstaaten! Oder mit Abschiebungen von Familien, die seit Langem hier leben und voll integriert sind. Oder von Menschen, deren Familien dadurch auseinander gerissen werden. Es stimmt ja, dass in Finnland nicht immer alles korrekt zugeht. Das ist bei uns nicht anders. Trotzdem bleibt es ein demokratischer Staat. Hier werden völlig falsche Fronten aufgebaut. Wann soll denn eine Abschiebung gerechtfertigt sein, wenn nicht hier? Dieser Mann ist das falsche Objekt für Solidarität mit Flüchtlingen. Es gibt viele, die sie eher verdient haben. Adolf Claussen, Bremen

Völliges Versagen

„Geschichtenhaus bald Geschichte“, taz nord vom 29. 11. 24

Ein Skandal allererster Güte ist, dass dem Projekt für Langzeitarbeitslose Bremer:innen, das Geschichtenhaus im Bremer Schnoor in der Altstadt, das Aus droht, weil das Bremer Jobcenter die Fördermittel streicht. Zwar behauptet die Noch-SPD-Arbeitssenatorin Claudia Schilling, dass durch Umschichtungen aus dem Verwaltungskostenbudget in Höhe von 2,7 Millionen Euro Finanzierungslücken geschlossen werden sollen. Die täglichen Hilferufe von Trägern, die ihre meist erfolgreichen Maßnahmen nicht weiterführen können, sind nur ein Beispiel für das Versagen von Schilling. Warum besorgt sie sich nicht endlich Nachschlag von der Bundesagentur für Arbeit? Während überall ein Fachkräftemangel vorherrscht, sieht sich diese unfähige Behörde nicht in der Lage, ihren gesetzlichen Auftrag des Förderns und Forderns wahrzunehmen. Bereits in der jüngeren Vergangenheit ließ man Mittel lieber verfallen lassen, als sie einzusetzen. Wer so wenig Sensibilität und Verfassungstreue zeigt, sollte persönliche Konsequenzen ziehen. Auch sollte der Landesrechnungshof einen Blick auf die ordnungsgemäße Haushaltsführung richten. Wann lernen Bremer Sozialbehörde und Schilling endlich aus den Fehlern der Vergangenheit? Was würde wohl der erste SPD-Bundeskanzler nach dem Zweiten Weltkrieg und Friedensnobelpreisträger Willy Brandt zu seinen geistigen Enkeln sagen? Mehr Demokratie wagen oder Rücktritt und Abgabe des SPD-Parteibuches wegen parteischädigenden Verhaltens?!

Klaus Jürgen Lewin, Bremen

Auf Mitleid angewiesen

taz nord Stresemannstraße 23 22769 Hamburg briefe@taz-nord.de www.taz.de

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Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

„Krankenhaus schiebt Obdachlosen in die Kälte“, taz nord vom 27. 11. 24

Das Foto zum Artikel zeigt aussagefähig den Konflikt, wie in Hamburg ein obdachloser Patient aus der Notfalleinrichtung Krankenhaus entlassen wird. Wäre es ein Verkehrsunfallpatient, so wäre ein Rettungseinsatz-Team zur Stelle, denn die Autoverkehrunfallhilfe ist in Deutschland „politisch essenziell“. Ein Armutsunfall-Patient ohne Krankenversicherung ist auf Mitleid und fachliche Mithilfe angewiesen. Selbst über die Tierwohlhaltung gibt es mehr Regeln, als abgestürzten Mitmenschen Obdach zu geben. Ganz praktisch wird bei einem Patient mit körperlicher Verunreinigung ein Fahrzeug mit anschließender Desinfektion benötigt. Selbst die Krankenkassen bezahlen eine Taxifahrt nur mit ärztlichem Attest. Dann haben Krankenhäuser heute hausinterne Abrechnungsverfahren und von Patienten wird eine weitere Überweisung einer externen ärztlichen Praxis zur Nachbehandlungen erforderlich. Um es besser zu verstehen, könnte es satirisch vielleicht Herr Engin, als fiktiver Notfallpatient, erläutern. Jochim Geier, Hamburg

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