leserInnenbriefe
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Zu Arbeitskräften für den Markt gemacht

„Auftrag zum Ausforschen“,

taz Hamburg vom 25. 1. 21

Ich denke, dass das Problem ist, dass Sozialarbeit immer staatlich finanziert wird. Der Staat ist der zentrale Punkt der Sozialarbeit, und meist treffen Sozialarbeiter weder auf Rechtsradikale noch auf Linksradikale. Aber die Richtung ist klar: Hier sollen Menschen mit den Normen der Gesellschaft verbunden und versöhnt werden, also zu Arbeitskräften für den Markt gemacht werden. Darum geht es. Bisher war die Problembeschreibung von Sozialarbeit so auch nie veröffentlicht worden, sondern es hieß, XYZ sollte diese Verhaltensweise ablegen, sich in Zukunft so verhalten … einen geregelten Tagesablauf annehmen, seine Schule/Ausbildung besuchen … Aber was passiert, wenn jetzt die Sozialbehörde Infos bekommt? Erhöhen sie die Budgets, gibt es dann ein Programm für die „Linksradikalen“? Müssen die zu Klienten gemacht werden? Andreas_2020, taz.de

Gewalt als Mittel

„Auftrag zum Ausforschen“,

taz Hamburg vom 25. 1. 21

Unter linksradikal verstehe ich, dass die Zielsetzung vielleicht im Dienste von Minderheiten steht oder sich vor allem gegen die Bekämpfung von Rechtsextremismus richtet, aber die Mittel, die eingesetzt werden, gehen auch mit Gewalt einher. In einer Demokratie gibt es Möglichkeiten wie Demonstrationen, Wahlen oder das Engagement in Vereinen, Parteien, um seine Ziele zu erreichen. Gewalt als Mittel zur Durchsetzung der eigenen Interessen ist abzulehnen, und es die Aufgabe des Rechtsstaates, gegen alle gewalttätigen Gruppierungen vorzugehen. Die Gewalt beginnt bei problematischen Einstellungen, daher ist diese Vorgehensweise durchaus begründet wie bei Rechtsextremismus und Islamismus. Bleibzuhaus, taz.de

Nur Gedankenverbrechen

„Auftrag zum Ausforschen“,

taz Hamburg vom 25. 1. 21

@bleibzuhaus Die Bestimmung des Radikalismusbegriffs entlang der Gewaltfrage ist aber eben ihre höchst private Definition, die so weder von offiziellen Stellen oder Sicherheitsbehörden noch in der Politikwissenschaft genutzt wird. Wer hat die Defini­tionsmacht darüber, was als „problematische Einstellung“ gilt? Und wenn „problematische Einstellungen“= Gewalt sind und Gewalt = Radikalismus, wären ja auch „problematische Einstellungen“ = Radikalismus. Und weil „es die Aufgabe des Rechtsstaates [ist,] gegen alle gewalttätigen Gruppierungen vorzugehen“, müsste der Rechtsstaat also auch gegen Leute mit „problematischen Einstellungen“ vorgehen. Orwell nannte diese Art von Delikten „Gedankenverbrechen“. Zum rechtsstaatlichen Minimalstandard gehört immer noch ein konkreter Tatvorwurf. Ingo Bernable, taz.de