leserInnenbriefe:
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Marx schlecht gelesen
„Urheberrechtsstreit um linkes Kultbild“
taz nord vom 4. 11. 20
Der eine verdient sein Geld mit dem Verkauf von T-Shirts, Tragebeuteln und „linken“ Devotionalien. Der andere verkauft seine selbst gefertigten Fotos. Das, was beide dabei für den eigenen Bedarf verdienen, nennt man Profit. Die Ware, die sie verkaufen, hat ihren angemessenen Preis, der sich nach Angebot und Nachfrage reguliert. Und beide wollen bzw. müssen leben. Wer dabei keine anderen Menschen ausbeutet, vom Verkauf „geistigen Eigentums“, also seinem Produkt lebt, hat ein Anrecht darauf, davon zu profitieren. Das „linke“ Flensburger Projekt hat seinen Marx wohl schlecht oder gar nicht gelesen. Hoch der Anarchismus! Jürgen Fiege, Bremen
Eine Frage des Umgangs
„Negative Energie“
taz nord vom 8. 11. 20
Ich halte es für richtig, dass solche Alltagssituationen, in denen es um den Umgang mit Aggression und Regelverstoß geht, thematisiert werden. Ja, es ist schon klar, dass Regeln nur nützen, wenn sie eingehalten werden. Aber könnten bestimmte Abweichungen, wie hier geschildert, die sehr streng genommen schon Regelverstöße sind, nicht auch als irgendwie nützlich bezeichnet werden, weil sie die stressige Situation schnell auflösen? Also doch mal langsam auf dem Rad kurz über den Fußweg? Wichtig: Wie gehen wir eigentlich miteinander um? Dachte, solche Law-and-Order-Typen wären seit meiner Kindheit/Jugend in den 1960ern und 1970ern ausgestorben. Sich beim kleinsten pseudo-legitimen Anlass ins Recht setzen und dann die eigene, situativ unpassende Wut darauf ablassen. Puh. Moon, taz.de.
Kümmern ist besser
„Warum ist das Kind-Eltern-Verhältnis heutzutage so eine Einbahnstraße?“
taz nord vom 6. 11. 20
Tja, irgendwann ist eben Payback-Time. Elterliche Herzlosigkeit und Missachtung wollen zurückgegeben werden, das geht nun mal besser, wenn sie sich nicht mehr so gut dagegen wehren können und man keine Angst mehr haben muss. Deshalb gilt: Kümmert euch um eure Kinder, liebt sie und sagt es ihnen; sie suchen später mal euer Heim aus. Astoria, taz.de
Grundlose Verharmlosung
„Haftstrafen für einen Spickzettel“
taz nord vom 5. 11. 20
Wieso die Überschrift „Haftstrafen für einen Spickzettel“ lautet, erschließt sich nicht. Die Angeklagten sind wegen Verabredung zur Brandstiftung verurteilt worden und nicht wegen eines „Spickzettels“. Dass der Zettel mit den Adressen der Anschlagsziele als Beweismittel im Prozess verwendet worden ist, ändert daran nichts. Die „Drei von der Parkbank“, wie die Autorin das Trio in Anlehnung an die „Drei von der Tankstelle“ freundlich zu bezeichnen pflegt, hatten nicht nur einen Zettel mit Adressen dabei, sondern vor allem Brandsätze. Die Überschrift verharmlost das Geschehen. Dafür gibt es keinen Grund. Budzylein, taz.de
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