kurz und gut :
Weniger Maklergebühren
ImmobilienkäuferInnen müssen künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Dieser Neuerung haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt. In Zukunft müssen KäuferInnen ihren Anteil auch erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. Spätestens um den Jahreswechsel soll das Gesetz in Kraft treten, von dem in Norddeutschland vor allem BremerInnen und HamburgerInnen profitieren werden: Dort tragen sie bisher allein die Maklerkosten.
Echte Beratungen
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und die Verbraucherzentrale bieten wieder Beratungen an: Der „Gebäude-Check“ prüft, wo im Haus unnötig Energie verloren geht und was dagegen getan werden kann. Die „Clever-Heizen-Beratung“ hilft bei der Einschätzung der Heizungsanlage und der „Solar-Check“prüft die Eignung des Hauses für eine Solaranlage. Informationen: verbraucherzentrale-niedersachsen.de.
Virtuelle Beratungen
Die Hamburger „Energielotsen“ bieten ihre Veranstaltungen zum energieeffizienten Bauen und Wohnen wegen der Coronapandemie bis auf Weiteres nur als Webinare an. Informationen und Anleitungen: zebau.de.
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