: kriterien
Die EU-Öko-Verordnung
Die EU-Öko-Verordnung schreibt Erzeugern und Verarbeitern vor, wie sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen. Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf nicht verwendet werden. Das gilt auch für Zutaten, die nicht aus der Landwirtschaft stammen. Generell verbietet die EU-Öko-Verordnung die Verarbeitung gentechnisch veränderter Organismen. Nach der Verordnung sollen sich die Verbraucher auch darauf verlassen können, dass die Herkunft ökologischer Tierprodukte regelmäßig kontrolliert wird – von staatlich anerkannten Prüfern. In der ökologischen Tierhaltung schreibt die EU die Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern vor. Den Tieren muss zur Erhaltung ihrer Gesundheit eine angemessene Bewegungsfreiheit eingeräumt werden. Nur wer diese Kriterien nicht verletzt, kann das EU-Öko-Siegel verwenden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen