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korrekturen und klarstellungen

In unserem Artikel „Mundtot geklagt“ in der Ausgabe vom 29. März 2025 haben wir im Zusammenhang mit dem Aktionskünstler Tobias Rosswog

geschrieben: „Gegen ihn reichten VW und Wolfgang Porsche persönlich Klage ein [...] Der Medienanwalt Christian Schertz forderte in einer Klage zunächst 350.000 Euro. Beide Klagen wurden aber zurückgezogen.“ Dazu stellen wir fest: Christian Schertz hat keine Klage auf Schadensersatz erhoben und auch VW nicht vertreten. Er hat kürzlich für Wolfgang Porsche beim LG Stuttgart einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt bei einem Streitwert von 50.000 Euro, den er ohne weitere Begründung einen Tag vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat. Die Redaktion

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