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korrekturen und klarstellungenAdil Yiğit darf hierbleiben

Am 27. Oktober in der taz Hamburg sowie am 30. Oktober auf der Medienseite berichteten wir über den türkischen Journalisten Adil Yiğit, der bei der Pressekonferenz von Angela Merkel und Recep Tayyip Erdoğan im September in Berlin abgeführt wurde, weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift „Pressefreiheit für Journalisten in der Türkei“ trug. Zunächst schrieben wir, dass Yiğit die Abschiebung aus Deutschland drohe. Dies gehe aus einem Schreiben der Hamburger Bezirksamts Mitte hervor. Tatsächlich wurde er in dem Schreiben aufgefordert, das Land bis zum 21. Januar 2019 zu verlassen. Allerdings hieß es in demselben Brief auch, ihm werde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Ein taz-Anruf bei der Behörde sorgte nicht für eine Klärung dieses Widerspruchs. Vielmehr hieß es, Yiğit könne nur noch Asyl beantragen. So kam es zu dem Fehler in der Berichterstattung. Erst am Montag wurde klar, dass Yiğit bleiben kann. Ein ausführliches Rechercheprotokoll unter: taz.de/yigit

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