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Archiv-Artikel

kommentar Armer Gäfgen!

Der Gewaltverbrecher Gäfgen darf keine Stiftung für die Opfer von Gewaltverbrechen gründen. Gut so?

Magnus Gäfgen ist ein Selbstdarsteller. Der Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler produziert aus seiner Einzelzelle in der JVA Schwalmstadt immer neue Schlagzeilen. Sein jüngster Coup war die Gründung einer Magnus-Gäfgen-Stiftung, die sich für kindliche und jugendliche Gewaltopfer einsetzen will. Jetzt lehnte allerdings die Stiftungsaufsicht in Rheinland-Pfalz die Gründung einer solchen Stiftung ab. Sie verstoße gegen die guten Sitten, weil sie untrennbar mit einem verurteilten Kindsmörder verbunden sei.

Den zugrunde liegenden Impuls kann man durchaus nachvollziehen. Es wirkt beklemmend, wenn sich nun ausgerechnet einer, der aus finanziellen Gründen ein Kind entführt und getötet hat, zum Fürsprecher und Helfer für kindliche Opfer berufen fühlt. Das wirkt ähnlich deplatziert wie seine Schadensersatzklage gegen das Land Hessen, mit der er 10.000 Euro verlangt, weil ihm einst der Frankfurter Polizeipräsident Daschner mit Folter drohte.

Dass Gäfgen sich offensichtlich lieber als Wohltäter und Opfer sieht denn als Täter, mag man geschmacklos finden, der Vorwurf der Sittenwidrigkeit geht aber zu weit. Letztlich ist die Resozialisierung oberstes Ziel der Strafvollstreckung – dass er sich bemüht, mit seiner Stiftung so etwas wie Wiedergutmachung zu betreiben, sollte man nicht von vornherein verbieten.

CHRISTIAN RATH