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Archiv-Artikel

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Premiere: Zum ersten Mal schadet ein Gesetz eher reichen Familien, genauer: Den reichen Hausfrauen. Sie werden vom neuen Betreuungsanspruch ihrer jüngsten Sprösslinge kaum profitieren. Denn natürlich reicht auch eine zwanzigprozentige Versorgung nicht aus, acht von zehn Kindern müssen zuhause bleiben. Also werden die Mütter selektiert – Väter sind ja meistens die Brötchenverdiener und praktisch nie allein erziehend. Vorrang haben Arbeitende oder Arbeitssuchende, vor allem Sozialhilfeempfängerinnen.

KOMMENTAR VONANNIKA JOERES

In ihrem Mangel können die Kommunen nur einen Auftrag erfüllen: Bereits arbeitenden Eltern zu ermöglichen, jeden Tag ihren Job zu machen. Das ist gut, schließlich sind die meisten Sozialhilfeempfängerinnen allein erziehend. Sie sind erstens auf die Kohle angewiesen und zweitens auf den Kontakt zur Berufswelt, außerhalb von Windeln und wohltemperiertem Brei. Die zweiten Bedürftigen bleiben aber wieder einmal außen vor. Diejenigen, wiederum meist Frauen, die wegen ihres Kindes das Studium, die Ausbildung oder gar die Schule abbrechen mussten, können keinen Anspruch geltend machen. Sie sind dem Arbeitsmarkt völlig fern und bleiben es auch. So hocken sie weiterhin zu Hause und warten auf den dritten Geburtstag ihres Nachwuchses. Dann kann Mama sich weiterbilden und der oder die Kleine in den Kindergarten. Zumindest dieser Platz ist ja gesetzlich zugesichert.