in kürze : Antiterror verlängert
Schilys Terrorgesetze bleiben gültig und werden ausgebaut. Opposition vermisst Maß und Diskussion
BERLIN dpa ■ Die nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 erlassenen Sicherheitsgesetze sollen weitere fünf Jahre gültig bleiben und ergänzt werden. Der gestern vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf kommt jetzt in Bundesrat und Bundestag.
Ohne Verlängerung würden wesentliche Bestimmungen der noch vom früheren Innenminister Otto Schily (SPD) veranlassten Antiterrorgesetze am 11. Januar 2007 auslaufen. Laut Evaluierungsbericht haben sie sich aber bewährt. Nach den Plänen der Regierung sollen die Geheimdienste noch mehr Befugnisse erhalten und leichter als bisher Daten über Flugbuchungen und Telefonverbindungen abfragen können. Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) erhalten die gleichen Befugnisse wie der Verfassungsschutz.
Verfassungsschutz und MAD dürfen künftig auch bei „sonstigen extremistischen Bestrebungen“ tätig werden, wenn von ihnen eine schwer wiegende Gefährdung ausgeht und ein Gewaltbezug vorliegt. Dies richtet sich auch gegen „Hassprediger“ und militante Rechtsextremisten. Vorgesehen ist auch, dass Verfassungsschutz und BND Stammdaten von Bankkonten abfragen dürfen. Hier wartet die Regierung aber auf ein Urteil aus Karlsruhe.
Die Opposition kritisierte die Ausweitung der Terrorgesetze scharf. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz sagte: „Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht mehr gewahrt.“ Die bewährte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei werde aufgehoben. Auch seien weder im Innenausschuss noch im Bundestag die Überprüfungsergebnisse der Antiterrorgesetze diskutiert worden.