in kürze URTEIL/UMSCHULUNG : Nicht einklagbar
Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch, von der Deutschen Rentenversicherung in ihren Wunschberuf umgeschult zu werden. Das Sozialgericht Dortmund hat gestern im Fall eines 48-jährigen Schlossers entschieden, der zum Ergotherapeuten umschulen wollte. (Az.: S34RJ269/04) (dpa)