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Archiv-Artikel

in kürze URTEIL ZU KLASSENFAHRTEN Anmeldung verbindlich

Die Anmeldung zu einer Klassenfahrt ist, so die Richter des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, verbindlich. Auch im Krankheitsfall des Kindes müssten Eltern die anteiligen Kosten übernehmen, lautet das gestern publizierte Urteil (AZ: 2 A 11188/03.OVG). Es sei Sache der Eltern, sich gegen Ausfallrisiken zu versichern. (epd)