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in kürze URTEIL FÜR VERSICHERTEFalscher Rat, höhere Rente

Einem Versicherten kann rückwirkend eine höhere Rente zugesprochen werden, wenn er falsch oder überhaupt nicht beraten wurde. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. (dpa)

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