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Archiv-Artikel

in kürze STRASSENNAMENÄNDERUNG Alte Adresse ungültig

Ändert eine Gemeinde aus gutem Grund einen Straßennamen, haben Anwohner keinen Anspruch auf die Beibehaltung ihrer Postanschrift. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil und gab damit einer Gemeinde im Landkreis Mainz-Bingen Recht (Az.: 7 A 11002/04.OVG). (dpa)