in kürze SPORADISCHES KIFFEN : Autofahren erlaubt
Wer gelegentlich kifft, ist nicht zwangsläufig ungeeignet zum Autofahren, so das VerwG Braunschweig in einem Eilverfahren. Die Richter gaben einem Kurierfahrer Recht. Dass die Polizei in dessen Fahrzeug zweimal geringe Mengen Haschisch gefunden habe, sei allein kein Grund zum Fahrerlaubnisentzug (Az.: 6 B 91/04). (dpa)