in kürze RELIGION II : Amüsieren verboten
Achtung, Ostern naht! Am Gründonnerstag sind ab 18 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Von Karfreitag bis Karsamstag um 6 Uhr morgens sind öffentliche Veranstaltungen wie Märkte oder Unterhaltungsdarbietungen verboten. Am Karfreitag darf man nicht umziehen oder das Auto in der Waschanlage waschen.