in kürze PROSTITUTION : Nicht im Wohngebiet
Prostitution in Wohngebieten ist nach einem Urteil des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts nicht zulässig. Von einer gewerbsmäßigen Ausübung gingen Störungen aus, die das Wohnumfeld erheblich beeinträchtigten und dort zu Spannungen führten, bestätigte das OVG ein Verbot der Stadt Ludwigshafen. (Az.: 8 B 11983/03) (epd)