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Archiv-Artikel

in kürze PLATTFORM STATT STRAND 20 Prozent Geld zurück

Wer im Urlaub statt des versprochenen Sandstrands eine auf Klippen gebaute Badeplattform vorfindet, kann ein Fünftel des Reisepreises zurückverlangen. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf im Fall eines Klägers, der in einem anderen Ort als im Prospekt angekündigt untergebracht worden war. (Az.: 37 C 15 672/02) (dpa)