in kürze PLATTFORM STATT STRAND : 20 Prozent Geld zurück
Wer im Urlaub statt des versprochenen Sandstrands eine auf Klippen gebaute Badeplattform vorfindet, kann ein Fünftel des Reisepreises zurückverlangen. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf im Fall eines Klägers, der in einem anderen Ort als im Prospekt angekündigt untergebracht worden war. (Az.: 37 C 15 672/02) (dpa)