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Archiv-Artikel

in kürze PKK-SPITZE KRIMINELL BGH zweifelt daran

Der BGH hat Zweifel, ob die Chefebene der kurdischen PKK weiter als kriminelle Vereinigung eingestuft werden kann. In einer Revisionsverhandlung hieß es, angesichts des Straftatenrückgangs sei eventuell davon auszugehen, dass es die PKK mit der Demokratisierung ernst meine. Das Urteil wird am 21. Oktober verkündet. (dpa)