in kürze PKK-FUNKTIONÄRIN : Keine Auslieferung
Die niederländische Regierung darf ein führendes Mitglied der auf einer EU-Terrorliste stehenden Kurdischen Arbeiterpartei nicht an die Türkei ausliefern. Ein Haager Gericht entschied gestern, die Frau liefe sonst Gefahr, gefoltert zu werden. Die PKK ist in den Niederlanden anders als in Deutschland gerade erst verboten worden. (dpa)