in kürze KLEINER UMWEG : Unfallschutz entfällt
Schon ein kleiner Umweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann den gesetzlichen Unfallschutz kosten. Dies entschied das Bundessozialgericht im Fall eines Klägers, der einen 100-Meter-Umweg zur Bank gemacht hatte und dabei verunglückt war. (Az. B 2 U 40/02) (dpa)