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Archiv-Artikel

in kürze KLEINER UMWEG Unfallschutz entfällt

Schon ein kleiner Umweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann den gesetzlichen Unfallschutz kosten. Dies entschied das Bundessozialgericht im Fall eines Klägers, der einen 100-Meter-Umweg zur Bank gemacht hatte und dabei verunglückt war. (Az. B 2 U 40/02) (dpa)