piwik no script img

in kürze HARTZ-PROZESSUrteil rechtskräftig

Das Urteil gegen Ex-VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz ist rechtskräftig. Hartz habe keine Revision eingelegt, so das Landgericht Braunschweig. Er war vor gut einer Woche im ersten Prozess um die VW-Schmiergeldaffäre wegen Untreue und Begünstigung zu zwei Jahren Bewährung sowie 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. (dpa)

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen