in kürze GESCHWÄNZTER TERMIN : Ordnungsgeld rechtens
Wer trotz richterlicher Anordnung bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht nicht erscheint, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden, so das LAG Rheinland-Pfalz. Es stehe einem Betroffenen nicht frei, ob er die Möglichkeit der Güteverhandlung mit dem Ziel einer Einigung nutzen wolle oder nicht (Az.: 8 Ta 39/06). (dpa)