in kürze GEBRAUCHT-PKW-VERKAUF : Standzeit offenlegen
Ein Gebrauchtwagenhändler darf nicht verschweigen, dass ein Auto drei Jahre lang auf seinem Gelände gestanden hat. Eine solche Standzeit stelle einen Mangel dar und könne den Verkaufspreis mindern. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 3 U 49/02). (dpa)