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in kürze FRISTLOS GEFEUERTStechuhr überlistet

Bedient eine Angestellte für einen Kollegen die Stechuhr, um seine Anwesenheit vorzutäuschen, riskiert sie die fristlose Kündigung. Frankfurter Arbeitsrichter wiesen die Klage einer Fotoverkäuferin zurück, die ihre kollegiale Tat mit ihrem Job bezahlte. Az. 18 Ca 8392/00 (dpa)

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