in kürze FREUNDSCHAFTSDIENSTE : Keine Versicherung
Wer einem Freund spontan hilft und sich dabei verletzt, kann den Schaden nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen. Das geht aus einem gestern bekannt gewordenen Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor (Az.: L2U379/02). (dpa)