in kürze „FACHLICH UNGEEIGNET“: Kein Kündigungsgrund
Eine Kündigung mit der pauschalen Begründung, ein Mitarbeiter sei fachlich ungeeignet, ist nicht zulässig. Solche „personenbedingten Kündigungsgründe“ müsse der Arbeitgeber beweisen, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gestern (Az.: 4 Sa 1275/00). (dpa)
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