in kürze AUTO-TEILKASKO : Nicht für Vandalismus
Teilkaskoversicherungen müssen bei Autoeinbrüchen nicht für Schäden haften, die durch Vandalismus entstanden. Es müssten nur die durch Einbruch und Diebstahl direkt verursachten Schäden ersetzt werden, entschied der BGH und gab der Kravag recht, die einem Kunden Vandalismusschäden nicht zahlte (Az.: IV ZR 212/05). (rtr)