in kürze AUSSCHREIBUNG : Pflicht auch für Armee
Die Bundeswehr muss Aufträge zur Beschaffung von Ausrüstung öffentlich ausschreiben. Die Bundeswehr ist nicht vom gängigen Vergaberecht entbunden, teilte Düsseldorfs Oberlandesgericht (OLG) in einem jetzt veröffentlichen Beschluss mit (Az.: VK 1 – 83/02). (dpa)