in kürze AUSLÄNDISCHE HOMEPAGES : Sperrung zulässig
Deutsche Behörden müssen rechtsextreme und gewaltverherrlichende Internet-Angebote aus dem Ausland nicht dulden. Das Internet mit seiner grenzüberschreitenden Wirkung ändere nichts an den Befugnissen der Ordnungsbehörden eines Landes, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg.(Az.: 13 K 3173/02) (dpa)