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in kürze AUF DEM WEG ZUR ARBEITKein lückenloser Schutz

Wer nicht von zu Hause aus zur Arbeit fährt, steht dabei nicht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn der andere Weg länger ist, geht der Schutz verloren, so das Bundessozialgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil (AZ: B 2 U 33/00 R). (afp)

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