in kürze ARBEITSVERWEIGERUNG : Stütze nicht auf null
Sozialämter dürfen die Hilfe für Asylbewerber, die gemeinnützige Arbeit ablehnen, nicht dauerhaft streichen. Da Asylbewerber oft keine Chance hätten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, gelte der Fürsorgegedanke, so das VG Göttingen. (Az.: 2 B 308/03). (dpa)