in kürze ARBEITSMARKT : Wahlrecht beschlossen
Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag gestern das Gesetz für ein Wahlrecht der Kommunen bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser beschlossen. Betroffen sind alle, die ab 2005 Arbeitslosengeld II erhalten. Sie sollen von Arbeitsagentur und Sozialamt gemeinsam oder eben von den Gemeinden betreut werden. (dpa)