in kürze ALG II UND KEIN BAD : Nicht zumutbar
Eine Wohnung ohne Bad ist für Empfänger von Arbeitslosengeld II unzumutbar. Sie dürfen sich eine besser ausgestattete Wohnung suchen, wenn sie bislang ohne Bad gewohnt haben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem gestern veröffentlichten Fall eines Bochumers entschieden (22. 12. 05, Az.: S 31 AS 562/05 ER). (dpa)