in aller kürze:
Kokain-Dealer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt
Im Prozess um den Schmuggel von rund 430 Kilogramm Kokain hat das Landgericht Bremen die Täter zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Drei Verurteilte im Alter zwischen 25 und 34 Jahren erhielten Haftstrafen von sechs Jahren und vier Monaten bis hin zu acht Jahren und einem Monat. Ein vierter Täter, ein 41-Jähriger, wurde zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr auf Bewährung verurteilt. Mit den Urteilen blieb die Kammer am Mittwoch etwa in der Mitte zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Rund fünf Monate hatte der Prozess gedauert. Den Männern wurde vorgeworfen, die Drogen aus Südamerika eingeführt und 2015 und 2016 in Bremerhaven verkauft zu haben. Der Straßenverkaufswert des Kokains lag nach Angaben von Ermittlern bei rund zehn Millionen Euro. (dpa)
Bremer Häfen bleiben stabil
Trotz schwächelnder Weltkonjunktur haben die Häfen das Vorjahresniveau halten können. Für das Jahr 2016 liegen stabile Umschlagszahlen vor: Für Bremen und Bremerhaven wird er insgesamt auf 73,8 Millionen Tonnen geschätzt. Das geht aus der Landeshafenbilanz hervor, die Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) am Mittwoch vorstellte. Der Umschlag in Bremen ist rückläufig, in Bremerhaven hingegen leicht gestiegen. Für die Zukunft hebt Günthner die Bedeutung der Weservertiefung und Investitionen in die Hafen-Infrastruktur hervor. Laut Hafendienstleister ist in den nächsten Jahren dennoch ein stagnierender bis rückläufiger Markt zu erwarten. (taz/dpa)
Zugang zu Jobcenter-Akten erleichtert
Die Sicherheitsauflagen im Umgang mit Akten im Untersuchungsausschuss zum Sozialbetrug in Bremerhaven haben sich erleichtert: Laut dem Geschäftsführer des Jobcenters Bremerhaven, Friedrich Wilhelm Gruhl, sind die zuvor als „Verschlusssache“ eingestuften Akten jetzt nur noch vertraulich. Das meldete Radio Bremen. Bei den Dokumenten handelt es sich um Leistungsakten von Hartz-IV-EmpfängerInnen, die für die Aufklärung des gewerbsmäßigen Sozialbetrugs in über 1.000 Fällen durch Patrick Öztürk und dessen Vater notwendig sind. Das Bundesarbeitsministerium hatte nach Ansicht des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Nelson Janßen (Linke), für die Aufklärung notwendige Akten als Verschlusssache eingestuft, um die parlamentarische Aufklärungsarbeit zu behindern. Der Untersuchungsausschus tagt erstmals öffentlich Mitte Januar. (taz)
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