in aller kürze:
Durchsuchung des IKZ war nicht rechtens
Die Durchsuchung des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) durch die Polizei während des Anti-Terror-Einsatzes war rechtswidrig. Das hat das Bremer Landgericht laut Radio Bremen am Mittwoch entschieden. Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts hätte nicht ergehen dürfen, urteilten die Richter. Die Polizei hatte die Moschee am 28. Februar gestürmt. Polizei und Innenbehörde hatten nach eigenen Aussagen glaubwürdige Hinweise auf einen möglichen Anschlag durch vier islamistische Terroristen mit Kontakt zum IKZ. Zudem sollen sich Mitglieder des IKZ bewaffnet haben. Das sahen die Richter anders. (taz)
Gesamtbetriebsrat kritisiert Geno-Führung
Der Gesamtbetriebsrat (GBR) der Gesundheit Nord kritisiert eine „mangelnde Wertschätzung der Geschäftsführung gegenüber den Beschäftigen des Klinikums Bremen-Ost (KBO). Diese hätten erst aus der Zeitung erfahren, dass ihre Arbeitsplätze in Gefahr seien. In einer „Nacht-und Nebelaktion“ sei von der Geschäftsführung angekündigt worden, unter anderem die Unfallchirurgie im KBO schließen zu wollen. Der GBR forderte die Geschäftsführung dazu auf, dieses „augenscheinlich planlose Vorgehen“ zu stoppen und die Beschäftigten in die Abstimmung des Gesamtkonzeptes stärker einzubinden. (taz)
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