im auge behalten:
Das Bundesarbeitsministerium hat am Mittwoch einen Bericht dementiert, wonach es auch nach dem Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent ermöglichen wolle. „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“, erklärte ein Sprecher in Berlin. Er wolle verhindern, dass „es in der öffentlichen Diskussion zu weiteren Missverständnissen kommt“, erklärte der Sprecher. Die Süddeutsche Zeitung hatte zuvor berichtet, dass das Ministerium und die Bundesagentur für Arbeit derzeit eine interne Weisung erarbeiteten, nach der Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent nach wie vor möglich sein sollen. (afp)
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