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Das Bundesinnenministerium will noch im August für NS-Verfolgte und ihre Nachkommen die sogenannte Wiedergutmachungseinbürgerung erleichtern. Deutschland werde damit „seiner historischen Verantwortung gegenüber den entrechteten emigrierten NS-Verfolgten und ihren Nachkommen gerecht“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU) am Dienstag. Es sei ein großer Vertrauensbeweis, wenn Emigranten und ihre Nachkommen wieder die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollten. Die Einbürgerung im Rahmen des Artikels 116 GG gilt nur für frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit entzogen worden ist. (epd)

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