: hier spricht die bfa
Rente im Beitrittsgebiet
Von der Webseite der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:
„In der ehemaligen DDR erfolgte keine maschinelle Speicherung der Entgelte. Aus diesem Grund können der Rentenversicherung die Zeiten vor 1992 von keiner Stelle gemeldet werden. Damit wir Ihnen die Beschäftigungszeiten aus der ehemaligen DDR auf Ihrem Versicherungskonto gutschreiben können, fügen Sie bitte den Sozialversicherungsausweis (gelb oder grün) im Original bei.“