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Archiv-Artikel

hausbesitzer Von der Polizei benutzt

Wenn ein Dutzend junger Menschen eine Stunde lang in ein Haus einzieht, das seit Monaten leersteht, ohnehin generalrenoviert wird und erst über ein Jahr später wieder vermietet wird, ist das kein Grund zur Panik. Auch keiner für große Prozesse. Die Strafverfolgungsbehörden, bei denen tausende von unbearbeiteten Akten auf Halde liegen, haben Wichtigeres zu tun.

Kommentar von Armin Simon

Die Verfolgung der Hausbesetzer aus der Kornstraße war in Bremen politisch motiviert, die Linie: „Dafür sorgen, dass sich eine Hausbesetzerszene nicht etablieren kann.“ Dazu gehört die sofortige Räumung durch die Polizei – zur Not, wie im Fall Kornstraße, selbst ohne Aufforderung des Hausbesitzers. Dazu gehört ebenso, die Hausbesetzer als Straftäter zu brandmarken. Das geht nur, wenn der Eigentümer mitspielt: Wegen „Hausfriedensbruch“ kann nur auf seinen Antrag hin ermittelt werden.

Dem Geschädigten, der lediglich die zerschlagene Tür ersetzt haben wollte, verweigerten die Beamten die Anschriften der mutmaßlichen Täter. Gleichzeitig drängten sie ihn, Strafantrag gegen diese zu stellen. Das nützt dem Hausbesitzer zwar gar nichts. Wohl aber allen, die aus einer Protestaktion einen kriminellen Akt machen wollen.