härtefallkommission : Richtige Richtung, halber Schritt
Flüchtlinge in Berlin dürfen hoffen. Ab kommenden Jahr darf eine Härtefallkommissionen für ein Bleiberecht plädieren, auch wenn dies laut Gesetz gar nicht möglich wäre. Das ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung – aber mal wieder nur ein halber.
KOMMENTAR VON GEREON ASMUTH
Dass die Berliner CDU die Einrichtung einer solchen Härtefallkommission komplett ablehnt, mag kaum verwundern. So sind sie nun mal, die barmherzigen Christdemokraten.
Viel schwerwiegender ist die Angst der rot-roten Koalition vor der eigenen Courage. Denn die mit anerkannten Spezialisten besetzte Kommission darf zwar den Einzelfall prüfen und eine Empfehlung aussprechen, die letzte Entscheidung aber will sich Innensenator Körting vorbehalten. Unter anderem, weil der Staat ja auch die Verantwortung für die Folgen übernehmen müsse. Gemeint ist beispielweise die dann anfallende Sozialhilfe. Deutlicher gesagt: Wenn dem Senat ein menschliches Schicksal zu teuer kommt, fliegt der Flüchtling halt raus.
Zudem möchte Körting gerne selber die „Gnade“ des Bleiberechtes aussprechen. Das hört sich zwar nett an. Es führt in der Realität aber nur zum Gegenteil. Körting könnte allenfalls die Anerkennung eines „Gnadengesuchs“ verweigern, die die Kommission dringend empfiehlt.
Überhaupt ist das Wort „Gnadengesuch“ in diesem Fall vollkommen unangebracht. Denn diese ach so menschliche „Gnade“ ist nur notwendig, weil die Gesetze für den Umgang mit Flüchtlingen seit der faktischen Abschaffung des Asylrechts Anfang der 90er-Jahre nur noch eine Grundlage kennen: die Unmenschlichkeit. Seither wird Flüchtlingen fast grundsätzlich jeglicher rechtlicher Anspruch auf ein Bleiberecht schon aus formalen Gründen verweigert. Wenigstens das kann man dem Innensenator nicht ankreiden. Diese Gesetze werden auf Bundesebene entschieden.